Tipps für die Steuererklärung für Selbstständige

Jedes Jahr aufs Neue kommt der März. Frühling, Sonne, Zeitumstellung und Steuererklärung. Wir geben dir ein paar Tipps für deine Steuererklärung, wenn du neben- oder hauptberuflich als Selbstständige:r tätig warst und keine GmbH oder AG gegründet hast.

Unterschied zwischen selbstständige und unselbstständige Tätigkeit

Mit einer Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, bist du nicht als Unternehmen steuerpflichtig, da du keine juristische Person bist. Du versteuerst dein Privat- und Geschäftseinkommen sowie Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes.

Steuerlich unterscheidet sich die selbstständige gegenüber der unselbstständigen Erwerbstätigkeit vor allem bei der Beanspruchung möglicher Abzüge. Liegt ein Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit vor, werden die normalen Berufsauslagen, wie Fahrtkosten und Mehrverpflegung, geltend gemacht. Als Selbstständiger sind diese Abzüge nicht erlaubt. Jedoch darfst du grundsätzlich alles abziehen, was geschäftsmässig begründet ist. Alle abzugsfähigen Kosten müssen belegt werden. Macht euch einen Ordner oder eine Kiste, wo ihr jeden einzelnen Beleg ablegt.  Was auch noch ganz wichtig ist, trennt private von den geschäftlichen Ausgaben. Ein zweites Bankkonto ist diesbezüglich sehr zu empfehlen.

Deine steuerlichen Abzüge als Selbstständige:r

  • Abschreibungen
    • Wenn du ein Geschäftsauto, Einrichtung oder sonstiges für dein Geschäft kaufst, kannst du das von deinen Einnahmen abziehen. Jedoch sind diese im Kaufjahr nicht voll abzugsfähig, sondern werden als Abschreibung auf einige Jahre verteilt. Hier lohnt sich echt eine Inventar-Liste, die du ordentlich pflegst.
    • Wenn du least statt kaufst, kannst du die gesamten jährlichen Leasinggebühren dem entsprechenden Geschäftsjahr abziehen. (Ausgenommen hiervon sind Anzahlungen, denn eine Zulässigkeit kann von Gemeinde zu Gemeinde anders sein.)
  • Delkredere
    • stark gefährdete Forderungen darf man vollumfänglich zurückstellen
    • alle übrigen Inlandforderungen ist eine pauschale Wertberichtigung von 5% gestattet,
    • auf Auslandforderungen sind es 10%,
    • einzelne Kantone gestatten den 10%-Abzug in der Praxis sogar auf die Gesamtsumme der offenen Rechnungen.
  • Verluste
    • Beim Bund und den Kantonen können geschäftsmässig begründete Verluste aus 7 vorangegangenen Bemessungsperioden abgezogen werden.

Abziehbare Geschäftsaufwände

Zudem kannst du auch folgendes abziehen, wenn du genau belegen kannst, dass es sich um geschäftliche Auslagen handelt:

  • Geschäftsreisen, welche steuerlich als Aufwand akzeptiert werden. (Der Familienurlaub ist damit nicht gemeint)
  • Mietanteile (von Kanton zu Kanton unterschiedlich)
  • Hardware & Software
  • Werbeaufwand
  • Hotel-, Restaurant- und Reisespesen (du musst Zweck und Namen der eingeladenen Geschäftspartner belegen)
  • Berufskleider (nein, keine Chance liebe Ladys, sämtliche Kleidungsstücke die man auch privat, z.B zu einer Hochzeit anziehen kann, sind nicht abzugsfähig)
  • Weiterbildung, Fachkurse und Fachliteratur sind ein geschäftlicher Aufwand
  • Versicherungsprämien, Telefongebühren, Gebühren für Radio und Fernsehen, Anwaltshonorare usw. (Du musst jedoch genau nachweissen, dass es sich um geschäftliche Ausgabe handelt.)
  • Löhne, SVA Beiträge, FAK von Angestellten
Bei einzelnen Positionen, wie z.B dem Telefon, welches man auch in seinem Privatleben verwendet, empfielt sich eine 50/50 Aufteilung, das heisst du bringst nur 50% zum Abzug.

Die Steuererklärung für Selbstständige

Bei der Steuererklärung an sich, gibt es keine grossen Unterschiede gegenüber Privatpersonen.

Je nach Kanton, entscheiden sich die Formulare, aber im Prinzip sind sie sich ähnlich. Du gibt’s an, wie du deinen Haupterwerb erzielst und falls du einem Nebenerwerb nachgehst, diesen auch.

Dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit trägst du nicht direkt ein, sondern du benutzt das Hilfsblatt für Selbstständigerwerbende mit vereinfachter Buchführung, wenn du noch keine kaufmännische Buchführung führst.

Bitte benutze die Wegleitung. Sie führt dich Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung. Du kannst auch gerne vorab üben, wie z.B. mit der Demo die der Kanton Zürich zur Verfügung stellt.

Zum Schluss noch ein ganz wichtiger Steuertipp für die Steuererklärung für Selbstständige: Wenn du keiner Pensionskasse angeschlossen bist, kannst du  maximal 20 % deines Nettojahreseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Für diese Einzahlungen gilt 2021 zudem eine Obergrenze von CHF 34’416. Diese Einzahlung bringst du in deiner *privaten* Steuererklärung zum Abzug.

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Anne-Katrin Michelmann

Autorin