Selbstständig werden, das musst du wissen

Wenn du selbstständig werden willst, hast du die Wahl, ob du ein Einzelunternehmen, beziehungsweise eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen möchtest. Das Einzelunternehmen ist hierbei die einfachste Form, denn sie entsteht automatisch dann, wenn du als einzelne Person ein Geschäft, im kaufmännischen Sinn, unter eigenem Namen und in eigener Verantwortung, führen möchtest. Wer als Einzelperson ohne Gründung einer AG oder GmbH selbstständig werden will, sollte folgendes beachten:

Beitragspflicht

Selbständige sind beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, solange sie erwerbstätig sind. Ab dem Kalendermonat nach dem 64. Geburtstag (Frauen), beziehungsweise nach dem 65. Geburtstag (Männer), gilt ein Freibetrag von CHF 1400.00 im Monat oder CHF 16’800.00 im Jahr. Beitragspflichtig ist nur der Anteil des Einkommens über dem Freibetrag.

Sozialversicherungs-Beiträge

Die Beiträge an AHV, IV und EO betragen 5,371 Prozent bis 10 Prozent des jährlichen Arbeitseinkommens, mindestens aber CHF 503.00 im Jahr. Dazu kommt ein, von der Familienausgleichskasse abhängiger prozentualer Beitrag an die Familienzulagen, wobei eine Grenze von CHF 148’200.00 gilt. Der Einkommensanteil über dieser Grenze ist von Beiträgen an die Familienzulagen befreit.

https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d

Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständiger bist du nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Unfallversicherung

Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Es ist jedoch von Vorteil, eine Unternehmerversicherung abzuschliessen.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Als Einzelunternehmer hast du wesentlich mehr Spielraum bei der Entscheidung, was du mit deinem BVG-Guthaben machen willst. Du kannst dein Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto parkieren, eine Freizügigkeitspolice abschliessen, in einem Freizügigkeitsdepot anlegen oder es vorzeitig beziehen und in die eigene Firma stecken. Der Bezug des Guthabens ist aber nur in den ersten zwölf Monaten, nach Bestätigung der Selbstständigkeit durch die AHV-Ausgleichskasse, möglich.

Als Einzelunternehmer musst du deine Altersvorsorge selbst organisieren. Wenn du weiterhin in einer Pensionskasse versichert sein möchtest, kannst du dich der Pensionskasse des Berufsverbands oder der BVG-Auffangeinrichtung anschliessen. Bestehende Freizügigkeitsguthaben kannst du in die neue Pensionskasse einbringen.

Haftpflichtversicherung

Deine Tätigkeiten als Selbstständiger werden nicht von deiner Privathaftpflicht übernommen, sondern du haftest dafür selber. Je nach Tätigkeit, kann also eine Berufs-Haftpflichtversicherung empfehlenswert sein. Diese versichert Schäden gegenüber Dritten, im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit.

Anne-Katrin Michelmann

Anne-Katrin Michelmann

Autorin