Nebenberuflich selbstständig, das musst du wissen

Wer träumt nicht von einer Selbstständigkeit. Doch das Risiko, auf einmal ohne regelmässigen Einkommen dazustehen, ist für viele ein zu grosses Hindernis. Mit Loobler kannst du ganz einfach nebenberuflich selbstständig werden, jedoch solltest Du folgendes beachten:

Vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber

Ein nebenberuflicher, selbstständiger Erwerb durch die Gig Economy, ist in der Schweiz inzwischen sehr beliebt. Zudem wird dadurch die Abhängigkeit von der eigenen Selbständigkeit oder Firma reduziert.

Jedoch solltest du folgende Punkte beachten:

  • Treuepflicht: Konkurriere nicht deinem Arbeitgeber, vor allem werbe nicht die Kunden ab.
  • Arbeitszeit: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt maximal 50 Stunden
  • Ruhezeit: Du musst eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden einhalten

Es ist also weder in deinem, noch im Interesse deines Arbeitsgebers, wenn du nach deiner Arbeitszeit noch stundenlang, nebenberuflich tätig bist. Bitte überprüfe, um sämtliche Kollisionen zu vermeiden, deinen Arbeitsvertrag.

Versicherungspflicht bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Auch wenn dein Einkommen von deiner Festanstellung bereits bei der AHV versichert ist, musst du deine Selbstständigkeit als Nebenerwerb anmelden. Selbständigerwerbende mit einem Reingewinn von höchstens CHF 9600, die den Mindestbeitrag von CHF 503 bereits als Angestellte geleistet haben, können dies ihrer Ausgleichskasse mitteilen. Die Ausgleichskasse wird daraufhin statt des Mindestbeitrags, den Beitrag von 5.371 Prozent erheben. Dadurch werden deine Selbständig-erwerbenden-Beiträge reduziert. Falls deine Einkünfte den Betrag von CHF 2’300.- pro Jahr nicht überschreiten, werden Beiträge nur erhoben, wenn du das selber verlangst.

Bei der ärztlichen Behandlung musst du dir jedoch keine weiteren Gedanken machen, da der Krankheitsfall weiterhin über die Grundversicherung bei der Krankenkasse, bzw. der Unfall über die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgedeckt ist.

Anders sieht es bei der Invaliden-, Todesfall- und Taggeldversicherung sowie die Altersvorsorge aus. Wenn du nur eine 50% Festanstellung hast, sind nur diese 50% versichert.  Das gleiche gilt für die Altersvorsorge.

Steuern

Wenn du dich nebenberuflich selbständig machst, musst du auch diese Einkünfte versteuern. Damit du die privaten und geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben trennen kannst, empfiehlt sich ein separates Bankkonto. Für eine GmbH ist dies sogar Pflicht.

Bei einem jährlichen Umsatz für steuerbare Leistungen von weniger als Fr. 100‘000.- pro Jahr, bist du in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit. Du kannst dich aber freiwillig der MWST unterstellen.

Einkünfte in Privathaushalten

Wenn du im Privathaushalt nebenberuflich selbstständig tätig bist, musst du die Beiträge in jedem Fall abrechnen. Ausgenommen davon sind Einkünfte von jährlich maximal 750 Franken für beschäftigte Personen bis zum 31.  Dezember nach Vollendung des 25. Altersjahr.

Was sind Tätigkeiten in Privathaushalten?

Als Tätigkeiten in Privathaushalten gelten insbesondere

  • Reinigungstätigkeiten
  • Haushaltstätigkeiten
  • Betreuungstätigkeiten (z. B. Kinder-, Betagten- oder Tierbetreuung)
  • Aufgabenhilfe
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Anne-Katrin Michelmann

Autorin