Arbeitslosigkeit und nebenberufliche Selbstständigkeit

Wenn man arbeitssuchend ist, hat man nicht nur genügend Zeit, um sich auf Arbeitsstellen zu bewerben oder sich weiterzubilden, sondern auch um eventuell Tätigkeiten als Selbstständiger auszuführen. Arbeitslosigkeit und nebenberufliche Selbstständigkeit sind zusammen möglich. Wir informieren dich über wichtige Bedingungen.

Selbstständiger Zwischenverdienst

Wenn du in deiner Arbeitslosigkeit eine nebenberufliche Selbstständigkeit beginnst, welche du nach erfolgreicher Arbeitssuche wieder aufgibst, dann handelt es sich um einen selbstständigen Zwischenverdienst. Der selbstständige Zwischenverdienst ist, gemäss dem RAV, eine Tätigkeit, bei der nicht der Weg in die Selbstständigkeit das Ziel ist. Im Vordergrund steht eine vorrübergehende und investitionsarme Beschäftigung. Diese beendest du also, sobald du wieder einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehst. Diesen selbstständigen Zwischenverdienst musst du der Arbeitslosenkasse mit dem Zwischendienst-Formular melden. Denn laut Artikel 24 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) gilt jedes Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit, das Arbeitslose erzielen, als Zwischenverdienst. Das Gesetz verlangt weiter, dass der Zwischenverdienst dem berufs- und ortsüblichen Ansatz für die betreffende Arbeit entspricht. Damit möchte der Gesetzgeber Dumpinglöhnen vorbeugen. Wenn du dich also unter den marktüblichen Preisen anbietest, kann es passieren, dass dir die Arbeitslosenkasse mehr abzieht, als du verdient hast.

Teilselbstständigkeit

Bei der Teilselbstständigkeit, gehst du während der üblichen Arbeitszeiten einer Tätigkeit nach, die du nicht mehr aufgeben möchtest. Dies hat zur Folge, dass du diese Tätigkeit beim RAV und der Arbeitslosenkasse melden musst. Die Teilselbstständigkeit wird nicht als Zwischenverdienst abgerechnet, da für die Zeit, in der du als Selbstständiger tätig bist, kein Anspruch auf die Arbeitslosenkasse besteht. Das heisst, dass sich deine Leistungen verringern. Ausnahme hiervon sind Tätigkeiten ausserhalb der üblichen Bürozeiten.  Mehr Informationen dazu erhältst Du bei der Seite www.startup.ch  

100% selbstständig werden

Möchtest du deine Arbeitslosigkeit dazu nutzen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, frage bitte bei deinem zuständigen Amt nach. Die Arbeitslosenversicherung unterstützt erwerbslose Personen, auf ihrem Weg zur selbstständigen Erwerbstätigkeit. Gesuche um Unterstützung müssen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) am Wohnort gestellt werden.

Picture of Anne-Katrin Michelmann

Anne-Katrin Michelmann

Autorin